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Bonzengesetzbuch |
Bonzengesetzbuch
§ 1
Bonzen haben immer Recht!
§ 2
Die 2 "Hauptbonzen" dürfen Halbbonzen ernennen.
§ 3
DB hat IMMER Vorfahrt! (MDB auch) 
§ 4
Die Bonzenrechte sind unantastbar.
§ 5
Bonzen kriegen alles umsonst.
§ 6
Bonzen müssen nicht an einer Schlange stehen, sondern können einfach vorbei gehen. (siehe Schalldruck )
§ 7
Bonzen haben das Recht immer 10 Minuten später zu kommen, als angegeben.
Abs. 1: Bonzen lässt man allerdings nicht warten!!!!!!!!!!
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