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Bonzengesetzbuch

Bonzengesetzbuch

§ 1

Bonzen haben immer Recht!  

§ 2

Die 2 "Hauptbonzen" dürfen Halbbonzen ernennen.

§ 3

DB hat IMMER Vorfahrt!  (MDB auch)

§ 4

Die Bonzenrechte sind unantastbar.

§ 5

Bonzen kriegen alles umsonst.

§ 6

Bonzen müssen nicht an einer Schlange stehen, sondern können einfach vorbei gehen. (siehe Schalldruck  )

§ 7

Bonzen haben das Recht immer 10 Minuten später zu kommen, als angegeben.

Abs. 1: Bonzen lässt man allerdings nicht warten!!!!!!!!!!


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